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Buchhalter

Kosten / Gebühren

Ein rechtlicher Konflikt ist häufig auch mit finanziellen Fragen verbunden. Deshalb lege ich Wert darauf, meine Mandanten frühzeitig über die voraussichtlich entstehenden Kosten und mögliche wirtschaftliche Risiken zu informieren. Bereits vor der Übernahme eines Mandats erläutere ich die Grundlagen der anwaltlichen Vergütung und bespreche, welche Kosten im konkreten Fall zu erwarten sind.

Gebühren

Gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren

Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Bei vielen zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist der sogenannte Gegenstandswert für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren maßgeblich. Die Höhe der Vergütung hängt außerdem davon ab, welche anwaltlichen Tätigkeiten erforderlich werden und ob die Angelegenheit außergerichtlich oder gerichtlich bearbeitet wird. Soweit es der Einzelfall erfordert, erläutere ich Ihnen bereits vor Mandatsübernahme das voraussichtliche Kostenrisiko.

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Individuelle Vergütungsvereinbarungen

Neben der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung möglich. Insbesondere bei umfangreichen oder rechtlich komplexen Angelegenheiten kann eine Abrechnung auf Stundenbasis sinnvoll sein.

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Die Vergütungsgrundlage wird in diesen Fällen vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit vereinbart. Sie erhalten damit eine nachvollziehbare Grundlage für die entstehenden Kosten. Auch die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung werden vorab besprochen.

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Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfe ich, ob für Ihre Angelegenheit Versicherungsschutz in Betracht kommt. Auf Wunsch übernehme ich die Anfrage zur Erteilung einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne zusätzliche Berechnung. Ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung ist dabei zu berücksichtigen.

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Kosten eines gerichtlichen Verfahrens

Neben den anwaltlichen Gebühren können bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung weitere Kosten entstehen. Hierzu gehören insbesondere Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Auslagen für Sachverständige und Zeugen. In zivilgerichtlichen Verfahren hat grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Bei einem teilweisen Unterliegen oder einem Vergleich können abweichende Kostenregelungen gelten. Auch das Risiko, dass ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite wirtschaftlich nicht durchgesetzt werden kann, sollte berücksichtigt werden.

Ich informiere Sie daher nicht nur über die rechtlichen Erfolgsaussichten, sondern auch über die möglichen finanziellen Folgen eines gerichtlichen Verfahrens.

 

Besonderheiten im Arbeitsrecht

Bei arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz gilt eine besondere Kostenregelung. Nach § 12a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten daher regelmäßig selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Hierauf weise ich meine Mandanten vor Abschluss der Vertretungsvereinbarung hin. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten je nach Versicherungsvertrag übernehmen.

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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Auch bei eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten muss eine notwendige rechtliche Beratung oder Vertretung nicht ausgeschlossen sein. Für außergerichtliche Angelegenheiten kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen Beratungshilfe in Betracht. Bei gerichtlichen Verfahren besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung hierfür sind insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie hinreichende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Eine Bewilligung kann mit einer Ratenzahlung verbunden sein. Zudem deckt Prozesskostenhilfe nicht jedes Kostenrisiko ab, insbesondere grundsätzlich nicht die im Unterliegensfall zu erstattenden gegnerischen Anwaltskosten.

 

Gerne prüfe ich mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für eine entsprechende Unterstützung vorliegen.

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